Dienstag, 18. März 2014

Was versteht man unter „Geistiges Eigentum“?

Generell versteht man unter Geistiges Eigentum laut Wikipedia: „all jenes Wissen und Kulturgut bezeichnet, das dieser sich durch geistige Anstrengungen wie Lernen, Forschen, Nachdenken, Lesen oder auch Diskutieren zu eigen gemacht hat.“

In juristischen Kreisen wird der Begriff „Geistiges Eigentum“ allerdings auch als Überbegriff für die Teilaspekte: Gewerbliche Schutzrechte (Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmuster- und Designrecht), Urheberrecht und sonstige Rechte an immateriellen Gütern genutzt.

Diese unterschiedliche Rechte des geistigen Eigentums besitzen entsprechende Charakteristiken, dazu zählt beispielsweise der Ausschließlichkeitscharakter, der jeweils spezifische Schutzgegenstand, die entsprechenden unterschiedlichen materiellen und formellen Schutzvoraussetzungen sowie der unterschiedliche Schutzumfang und die unterschiedliche Schutzdauer.

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