Montag, 23. März 2015

Monistische Theorie des deutschen Urheberrechts

Im Urheberrecht unterscheidet man zwischen der dualistischen und der monistischen Theorie. Während beispielsweise das angloamerikansiche Copyright-System der dualistischen Theorie folgt, zählt sich das deutsche Urheberrecht zur monistischen Theorie. Den Unterschied zwischen den beiden Theorien wird nachfolgend geklärt.

Dualistische Theorie 

Persönlichkeitsrechte und Vermögensrechte sind zu trennen.

Monoistische Theorie 

Einheitliches Recht, bei vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte hängen unmittelbar zusammen.

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