Im Urheberrecht unterscheidet man zwischen der dualistischen und der monistischen Theorie. Während beispielsweise das angloamerikansiche Copyright-System der dualistischen Theorie folgt, zählt sich das deutsche Urheberrecht zur monistischen Theorie. Den Unterschied zwischen den beiden Theorien wird nachfolgend geklärt.
Dualistische Theorie
Persönlichkeitsrechte und Vermögensrechte sind zu trennen.
Monoistische Theorie
Einheitliches Recht, bei vermögensrechtliche und persönlichkeitsrechtliche Aspekte hängen unmittelbar zusammen.
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