Nachfolgend
findet man ein verkürztes Schema einer Urhebrrechtsfalllösung. Das Schema soll
lediglich eine ungefähre Übersicht darüber geben, wie man an einen
Urheberrechtsfall heran gehen kann. Die konkrete Lösung hängt natürlich vom
speziellen Fall ab.
Anspruchsgrundlage
- Folgende Anspruchsgrundlagen können in Betracht gezogen werden:
- Beseitigung, Unterlassung (§ 97 I UrhG)
- Schadensersatz (§ 97 II UrhG)
- Abmahnung (§ 97a UrhG)
- Vernichtung, Rückruf, Überlassung (§ 98 UrhG)
- Auskunft (§ 101 UrhG)
- Vorlage und Besichtigung (§ 101a UrhG)
- Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften (§ 102a UrhG)
Voraussetzungen
- Geschütztes Werk und persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG) oder verwandtes Schutzrecht (§§ 70 ff. UrhG)?
- Schutzdauer noch nicht abgelaufen (§§ 64 ff. UrhG)?
- Anspruchssteller Inhaber des Rechts oder eines ausschließlichen Nutzungsrechts (§ 31 UrhG)?
- Eingriffe in die Verwertungsrechte (§§ 15 ff. UrhG)?
- Greift Schrankenregelung (§§ 44a ff. UrhG)?
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