Sonntag, 29. März 2015

Verwertungsgesellschaften

Verwertungsgesellschaften nehmen Urheberrecht oder verwandte Schutzrechte treuhänderisch im Auftrag der Urheber und Inhaber der verwandten Schutzrechte wahr und vertreten diese Parteien bei der gemeinsamen Rechtewahrnehmung, insbesondere bei den Verwertungsrechten. Die gesetzliche Grundlage für die Verwertungsgesellschaften ist in Deutschland das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG), die Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt in München. Die Grundlage für die Existenz von Verwertungsgesellschaften ist das „Marktversagen“ von individueller Rechtewahrnehmung.

Die Vorteile einer solchen kollektiven Rechtewahrnehmung liegen auf der Hand. Für die Werknutzer gibt es einen einheitlichen Ansprechpartner, die Verwertungsgesellschaft selbst hingegen ist ein marktmächtiger Vertreter der Rechteinhaber.

Folgende Verwertungsgesellschaften gibt es momentan (Stand März 2015) in Deutschland:

  • GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
  • GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH
  • VG-Wort - Verwertungsgesellschaft Wort - Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
  • VG Bild Kunst - Verwertungsgesellschaft Bild - Kunst
  • VG  Musikedition - Verwertungsgesellschaft - Rechtsfähiger Verein kraft Verleihung
  • GÜFA - Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
  • VFF - Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
  • VGF - Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH
  • GWFF - Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH
  • AGICOA - Urheberrechtschutz Gesellschaft mbH
  • VG Media - Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH
  • VG TWF - Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm GmbH
  • GWVR - Gesellschaft zur Wahrnehmung von Veranstalterrechten mbH

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