Mittwoch, 15. April 2015

Urheberrecht: Unterschiedliche ideologische Fundierungen

Das Urheberrecht steht immer wieder in der Kritik. Ganz abschaffen wollen es aber wohl nur die wenigsten. Dennoch muss man sich die Frage stellen, für was man überhaupt ein Urheberrecht benötigt. Dafür kann man zwischen verschiedenen ideologischen Fundierungen unterscheiden, die für die Existenz eines solchen Schutzrechtes auf verschiedene Weise plädieren.


Arbeitstheoretisch 

Möchte man die Fragestellung unter arbeitstheoretischen Aspekten betrachten, dann landet man schnell bei den Eigentumstheorien und bei John Locke. Locke sah, wie schon viele andere vor ihm, die Stellung des Eigentums als Grundrechts. Allerdings nicht durch einen Vertrag, sondern alleine auf Grundlage eines überpositivem Naturrecht. So schrieb er in seiner zweiten "Abhandlung über die Regierung" (1690) zum Zusammenhang von Arbeit und Eigentum: "Obwohl die Erde und alle niederen Lebewesen allen Menschen gemeinsam gehören, so hat doch jeder Mensch ein Eigentum an seiner eigenen Person. Auf diese hat niemand ein Recht als nur er allein. Die Arbeit seines Körpers und das Werk seiner Hände sind, so können wir sagen, im eigentlichen Sinne sein Eigentum. (...) Denn da diese Arbeit das unbestreitbare Eigentum des Arbeiters ist, kann niemand außer ihm ein Recht auf etwas haben, was einmal mit seiner Arbeit verbunden ist." Mit seinen Ausführungen bezog sich Locke freilich nicht auf das geistige Eigentum, schloss dieses aber auch nicht aus. Das ist im Übrigen auch nicht verwunderlich, da zu seiner Zeit Begriffe wie „geistiges Eigentum“ noch gar kein Thema waren.

Naturrechtlich 

Das Naturrecht (oder auch überpositives Recht) ist die Bezeichnung für ein Recht, das dem vom Menschen gemachten Recht (positives Recht oder gesatztes Recht) übergeordnet sein soll. Mit solch einem Recht ist jeder „von Natur aus“ ausgestattet, unabhängig von Alter, Geschlecht, Staatszugehörigkeit o.ä. Eben solch ein Naturrecht, soll auch das Recht des geistigen Eigentums sein.

Wirtschaftlich 

Die wirtschaftliche Betrachtung ist hingegen näher an der Realität als an irgendwelchen theoretischen Konstrukten. Dabei geht es einfach darum, dass das Urheberrecht durch die Garantie gewisser Rechte, dem Urheber unter anderem auch wirtschaftliche Vorteile bringt. Das dient z.B. für den Investitionsschutz, wer gewisse Zeit und Energie in eine bestimmte Sache investiert, der wird auch dafür entlohnt und niemand anderes kann sich daran ohne weiteres profitieren. Dies dient beispielsweise auch als Anreiz überhaupt aktiv zu werden und ein geistiges Eigentum zu schaffen.

Weiteres Natürlich gibt es viele weitere Theorien zur Rechtfertigung des geistigen Eigentums und des damit verbundenen Urheberrechts. Darunter fallen beispielsweise idealistische (z.B. Persönlichkeits- und Menschenrecht) aber auch utilitaristische (z.B. ökonomische Effizienz) Aspekte.

Quellen: 

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